Dienstleistungen im SVD-Druckzentrum i.Zush.m. den eingesetzten Systemen Canon SysHub, Quadient Inspire Designer und Infinica
Vergabeart:
BVergG - Oberschwellenbereich: Vorinformation
Art des Auftrags:
Dienstleistungsauftrag
Auftraggeber:
SVD Büromanagement GmbH
Beginn:
2024-04-19 09:37:17
Ende:
2024-05-21 12:00:00
Text:
Vorinformation gemäß § 57 Abs 2 BVergG zur Vorbereitung eines nicht-offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich des BVergG für Dienstleistungen im Druckzentrum der SVD in den Lösungen rund um Canon SysHub (Verarbeitungssystem für die eingehenden Daten der Sozialversicherungsträger) und Quadient Inspire Designer (Datenkonvertierung, Analyse, Anreicherung, Formatierung) mit den Aufgaben der Datenannahme, Aufbereitung, Verarbeitung und Weiterleitung an die unterschiedlichen Ausgabekanäle (Druck, elektronischer Versand, Mail, SVS-Direkt, Portale). Zusätzlich muss die Einbindung des Schriftverkehrsystems in die Gesamtlösung auf Basis des Produkts Infinica betreut werden. Es erfolgt keine weitere Bekanntmachung, Interessenten müssen ihr Interesse bekunden, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können.
Erfüllungsort:
Wien
Erfüllungszeitraum/Liefertermin
Geplant ist eine Rahmenvereinbarung für 4 Jahre
CPV-Codes:
79823000-9 72000000-5
NUTS-Code:
AT13
Weitere vergaberechtliche Informationen:
Ein allfälliger Auftrag wird gemäß § 57 Abs 2 BVergG in einem nicht-offenem Verfahren ohne spätere Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben, dh diese Vorinformation ist die einzige Bekanntmachung dieses Auftrags. Interessierte Unternehmer müssen somit Ihr Interesse innerhalb der auf dem Beschaffungsportal genannten Frist bekunden. Die Einladung zur Legung von Angeboten erfolgt ausschließlich an Unternehmen, welche in dieser Phase ihr Interesse bekundet haben.
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Verfahrensunterlagen
Deckblatt.pdf
2024-10_DL_DZ_Vorinfo_57_Abs_2.pdf
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Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Dienstleistungen im SVD-Druckzentrum i.Zush.m. den eingesetzten Systemen Canon SysHub, Quadient Inspire Designer und Infinica
Beschreibung: Vorinformation gemäß § 57 Abs 2 BVergG zur Vorbereitung eines nicht-offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich des BVergG für Dienstleistungen im Druckzentrum der SVD in den Lösungen rund um Canon SysHub (Verarbeitungssystem für die eingehenden Daten der Sozialversicherungsträger) und Quadient Inspire Designer (Datenkonvertierung, Analyse, Anreicherung, Formatierung) mit den Aufgaben der Datenannahme, Aufbereitung, Verarbeitung und Weiterleitung an die unterschiedlichen Ausgabekanäle (Druck, elektronischer Versand, Mail, SVS-Direkt, Portale). Zusätzlich muss die Einbindung des Schriftverkehrsystems in die Gesamtlösung auf Basis des Produkts Infinica betreut werden. Es erfolgt keine weitere Bekanntmachung, Interessenten müssen ihr Interesse bekunden, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können.
Kennung des Verfahrens: 2e97c324-7a31-4427-9b20-9561377c14c8
Interne Kennung: E-2024-10
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ein allfälliger Auftrag wird gemäß § 57 Abs 2 BVergG in einem nicht-offenen Verfahren ohne spätere Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben, dh diese Vorinformation ist die einzige Bekanntmachung des in Punkt 2 der Unterlage umrissenen Auftrags. Interessierte Unternehmer müssen somit Ihr Interesse innerhalb der auf dem Beschaffungsportal genannten Frist bekunden. Die Einladung zur Legung von Angeboten erfolgt ausschließlich an Unternehmen, welche in dieser Phase ihr Interesse bekundet haben.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79823000Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Österreich
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das Vermögen des Unternehmers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Konkurs: Über das Vermögen des Unternehmers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Zahlungsunfähigkeit: Über das Vermögen des Unternehmers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber hat Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung des Unternehmers, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung oder Organisation (§§ 278 und 278a des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974), Terroristische Vereinigung, Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung (§§ 278b bis 278d StGB), Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung oder verbotene Intervention (§§ 304 bis 309 StGB und § 10 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG, BGBl. Nr. 448/1984), Betrug (§§ 146 bis 148 StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB), Geldwäscherei (§ 165 StGB), Sklaverei, Menschenhandel oder Grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§§ 104, 104a und 217 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat.
Korruption: Siehe bereits oben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe bereits oben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe bereits oben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe bereits oben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bei der Erstellung des Angebots für die (in Österreich zu erbringenden) Leistungen hat der Bieter die Einhaltung der in Österreich geltenden umweltrechtlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bei der Erstellung des Angebots für die (in Österreich zu erbringenden) Leistungen hat der Bieter die Einhaltung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsvorschriften (insbesondere des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes –, AZG, BGBl. Nr. 461/1969, des Arbeitsruhegesetzes – ARG, BGBl. Nr. 144/1983, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes – AVRAG, BGBl. Nr. 459/1993, des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes – AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, des LSD-BG, des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG, BGBl. I Nr. 82/2005, des Behinderteneinstellungsgesetzes – BEinstG, BGBl. Nr. 22/1970, und des Gleichbehandlungsgesetzes – GlBG, BGBl. I Nr. 66/2004) und die einschlägigen Kollektivverträge zu berücksichtigen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bei der Erstellung des Angebots für die (in Österreich zu erbringenden) Leistungen hat der Bieter die Einhaltung der in Österreich geltenden sozialrechtlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Sofern ein Interessenkonflikt gemäß § 26 BVergG nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann. Sofern im Hinblick auf einen Bieter (dessen Mitarbeiter) oder sonstige auf Seiten des Bieters am Verfahren Beteiligte (zB Subunternehmer, Berater etc) ein Interessenskonflikt gemäß § 26 Abs 2 BVergG vorliegt, hat der Bieter der Auftraggeberin diesen Umstand mitzuteilen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 würde der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Unternehmer hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Unternehmer hat seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt und dies a) durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder b) durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde.
Entrichtung von Steuern: Der Unternehmer hat seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt und dies a) durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder b) durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde.
5. Los
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Dienstleistungen im SVD-Druckzentrum i.Zush.m. den eingesetzten Systemen Canon SysHub, Quadient Inspire Designer und Infinica
Beschreibung: Vorinformation gemäß § 57 Abs 2 BVergG zur Vorbereitung eines nicht-offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich des BVergG für Dienstleistungen im Druckzentrum der SVD in den Lösungen rund um Canon SysHub (Verarbeitungssystem für die eingehenden Daten der Sozialversicherungsträger) und Quadient Inspire Designer (Datenkonvertierung, Analyse, Anreicherung, Formatierung) mit den Aufgaben der Datenannahme, Aufbereitung, Verarbeitung und Weiterleitung an die unterschiedlichen Ausgabekanäle (Druck, elektronischer Versand, Mail, SVS-Direkt, Portale). Zusätzlich muss die Einbindung des Schriftverkehrsystems in die Gesamtlösung auf Basis des Produkts Infinica betreut werden. Es erfolgt keine weitere Bekanntmachung, Interessenten müssen ihr Interesse bekunden, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können.
Interne Kennung: E-2024-10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79823000Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-14+02:0012:00:00+02:00